Hier finden Sie Informationen zur Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen sowie Erklärungen Angebote in leichter Sprache.

Barrierefreiheit ist uns ein großes Anliegen. Wir möchten, dass alle Menschen – unabhängig von individuellen Voraussetzungen – unsere Dienstleistungen einfach, sicher und selbstbestimmt nutzen können. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, unsere Angebote und digitalen Kanäle barrierefrei zu gestalten und weiter zu verbessern.

Die Baader Bank ist bestrebt, ihre Webseite und das Kundenportal barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bzw. die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), je nach Anwendungsbereich.

Die Erklärung gilt für die Internetseite www.baaderbank.de und das Kundenportal konto.baaderbank.de (Stand: November 2025).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite www.baaderbank.de und das Kundenportal konto.baaderbank.de sind teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.2“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Inhalte/Bereiche, die bisher noch nicht vollständig barrierefrei sind:

  • Einzeldokumente auf der Webseite www.baaderbank.de werden noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format zur Verfügung gestellt.
  • Dokumente im Kundenportal, die in Verbindung mit den relevanten Dienstleistungen stehen werden noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format erstellt.

Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess. Daher prüfen wir die Internetseite baaderbank.de und das Kundenportal fortlaufend und führen weitere Anpassungen und Optimierungen durch.

Kontaktmöglichkeit für Ihre Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu den Inhalten unserer Webseite oder unseres Kundenportals aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Bitte benutzen Sie dafür das Kontaktformular auf dieser Seite. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten und Ihnen eine Lösung anzubieten.

Einbeziehung der Marktüberwachungsbehörde

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nicht eingehalten werden, können Sie die Einbeziehung der zentralen Marktüberwachungsbehörde gem. § 34 Abs. 1 BFSG beantragen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.

Die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 14.11.2025 erstellt und zuletzt aktualisiert am 14.11.2025