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Kontakt & FAQ

Steuern

Eine Hinterlegung oder Änderung des Freistellungsauftrages können Sie im Portal Ihres Finanzdienstleisters erfassen. Dieser übermittelt die Änderung der Daten direkt an die Baader Bank AG.

Falls dies Ihrerseits nicht funktioniert, können Sie der Baader Bank AG gerne das Formular zur Hinterlegung oder Abänderung des Freistellungsauftrages, welches Sie im Formularcenter der Baader Bank AG finden, eingescannt bzw. abfotografiert per E-Mail oder postalisch zukommen lassen. 

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Den momentanen Stand der Ausnutzung Ihres Freistellungsauftrages finden Sie auf der letzten Seite Ihrer aktuellsten Wertpapierabrechnung in Ihrem Kundenportal der Baader Bank AG. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Finanzdienstleister.

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Bitte beachten Sie, dass eine Verlustbescheinigung nur bis zum 15.12. des laufenden Jahres beantragt werden kann. Eine Beantragung für bereits abgelaufene Jahre oder Beantragungen nach dem 15.12. des laufenden Jahres sind nicht möglich. Um eine Verlustbescheinigung zu beantragen, verwenden Sie bitte das Formular zum Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung, welches Sie im Formularcenter der Baader Bank AG finden können. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular postalisch zu. 

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Bei einer nachträglichen Einrichtung eines Freistellungsauftrages werden bereits abgeführte Steuern (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) rückerstattet. Bitte beachten Sie, dass der Freistellungsauftrag noch im laufenden Kalenderjahr eingerichtet werden muss.

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Ihre Nichtveranlagunsbescheinigung benötigt die Baader Bank AG im Original. 
Bitte senden Sie das Dokument postalisch an uns zu. Gerne können Sie die Nichtveranlagungsbescheinigung direkt an Ihren Finanzdienstleister schicken, dieser leitet die Information direkt weiter an die Baader Bank AG.

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