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MiFID-konforme Dienstleistungen - Best Execution

Dieser Bereich umfasst die Entwicklung von Services und neuen Produkten wie eine Best Execution im Order-by-Order-Modus, die einen zusätzlichen Kundennutzen im Kontext der EU-Richtlinie MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) oder der Abgeltungssteuer bieten können.

Die Einführung der zum 1. November 2007 in nationales Recht umgesetzten MiFID erfolgte mit der Intention, einheitliche Wettbewerbsbedingungen für Finanzdienstleister und Handelsplattformbetreiber (Börsen) zu schaffen sowie den Anlegerschutz, vor allem für Privatanleger, durch erhöhte Markttransparenz und Integrität zu verbessern. Dies bedeutet: Die europäische Direktive stellt ein Regelwerk dar, das vor allem den rechtlichen Rahmen von Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen und Anlageberatungen neu definiert. Marktteilnehmer müssen daher ihre Dienstleistungen und Abläufe auf MiFID-konforme Art und Weise aus- und umgestalten. Die Baader Bank AG steht hier ihren Kunden für individuelle Lösungen kompetent und beratend zur Seite und bietet ein umfassendes Angebot von MiFID-relevanten Services.

Best Execution

  • Beratung der Mandanten und gemeinsame Entwicklung zur MiFID-konformen Ausgestaltung der Kundenbetreuungs- und Kundenorderausführungsprozesse
  • Erstellung von Best Execution Policies zur Auswahl des kundengünstigsten Orderausführungsplatzes auf Grund des Preises oder anderer individuell bewerteten Handelsplatzmerkmale
  • Research, Erstellung und Pflege der Datenbasis sowie Implementierung der Verfahrensprozesse für den direkten Abgleich mit entsprechender Preis- und Gebührenberücksichtigung sowie der Bewertung von Handelsplatzmerkmalen für die Best Execution (Skriptverarbeitung)
  • Regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung der Best Execution Policies
  • Anlegen von eigens für die Mandanten eingerichteter Policy-Accounts durch die Baader Bank AG
  • Orderrouting: Abwicklung der Kundenorders gemäß der relevanten Mandantenpolicies
  • Aufzeichnungspflicht: Archivierung aller relevanten Parameter als Grundlage für eine Nachweisführung, die in die Best Execution-Entscheidung über die betreffende Order einbezogen wurde
  • Kundentransparenz: Nachvollziehbarkeit der Best Execution durch webbasierte Recherchefunktionalität auf Orderbasis

Xetra Best

Darüber hinaus bietet die Baader Bank AG für ihre Mandanten in diesem Rahmen die BEST Executor-Tätigkeit auf der Handelsplattform Xetra der Deutschen Börse AG an. Grundlage hierfür ist eine privatrechtliche Vereinbarung mit entsprechenden Orderflow Providern über die Ausgestaltung einer Besserausführung von Kundenorders gegenüber dem Xetra-Orderbuch innerhalb eines Regulierten Marktes auf der Xetra-Handelsplattform.

Die Baader Bank AG bietet mit ihrem Best Execution-Dienstleistungspaket einen kompletten Service von der Orderaufgabe, dem Orderrouting sowie den Auswahl- und Ausführungsprinzipien an. Für die Mandanten der Baader Bank AG bedeutet dies eine effiziente und kostengünstige Ausgestaltung ihrer MiFID-relevanten Orderbearbeitungsprozesse unter einem ganzheitlichen Betrachtungspunkt.

Best Execution Guide

Einen umfassenden Überblick über die von der Baader Bank AG angebotenen Best Execution Services, Aufbau und Anwendung von mandantenspezifischen Order Execution Policies, mögliche Anwendungsvarianten bis hin zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie per Download des Best Execution Guides. Zur Spezifizierung der Best Execution Services und zur Präsentation der Template Policies besuchen wir Sie selbstverständlich auch gerne vor Ort.

Infobox zum Thema MiFID - Best Execution (Informationen zum Download)

Titel Dateityp Dateigröße
Best Execution Guide deutsch PDF 160 KB
Best Execution Guide english PDF 177 KB

Best Execution Guide

Einen Überblick über die
Best Execution Services,
speziell die Services zu
Order Execution Policies,
erhalten Sie hier:

Best Execution Guide, deutsch

Best Execution Protokolle

Abruf der Best Execution Protokolle für unsere Kunden hier:

Best Execution Protokolle

OTC Nachhandelstransparenz

nach § 31h WpHG, § 31 BörsG und § 31g Abs. 3 und 4 WpHG

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