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Die Baader Bank AG ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Dadurch sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bis zur Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals eines jeden Mitgliedsinstituts voll gesichert. Die vom BdB für das Eigenkapital geforderte Mindestsumme von 5 Millionen Euro wird von der Baader Bank um ein Vielfaches übertroffen. Die genaue aktuelle Höhe, mit der Kundengelder bei der Baader Bank AG abgesichert sind, kann unter folgendem Link abgerufen werden:
http://www.bankenverband.de/themen/geld-finanzen/einlagensicherung/abfrage
Die Baader Bank AG ist darüber hinaus gemäß Anlegerschutzgesetz Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Dadurch sind Ansprüche von Anlegern nochmals in Höhe von 90 Prozent der Einlagen, maximal 20.000,- Euro, gedeckt. Des Weiteren würden im Insolvenzfall die Wertpapierbestände in den Depots der Kunden grundsätzlich ausgesondert und wären nicht Bestandteil der Insolvenzmasse.
Für die Höhe der Absicherung durch die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds des BdB gilt der Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses. Dieser Schutz umfasst alle „Nichtbankeneinlagen“ - also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.